Herzlich Willkommen im SPRACHraum         

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Leistung

In meiner Praxis biete ich ganzheitliche Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schlucktherapie aller Störungsbilder für Patienten jeden Alters an. Auch Patienten mit neurologisch bedingten Störungen der Sprache z.B nach einem Schlaganfall oder durch Erkrankungen wie Parkinson oder Multiple Sklerose sind herzlich willkommen.

Einen besonderen Fokus habe ich auf die Behandlung früher Entwicklungsstörungen der Sprache gelegt. Diese können bereits ab dem 2. Lebensjahr behandelt werden um langwierige Folgetherapien zu vermeiden.

Außerdem habe ich mich auf die kompetente Begleitung von kieferorthopädischen Behandlungen mit neuen Methoden und Herangehensweisen spezialisiert.

Störungen des Schriftspracherwerbs oder Leserechtschreibschwächen (LRS) bestimmen zusätzlich mein Behandlungsfeld.

Auf ärztliche Verordnung sind auch Hausbesuche möglich.


Wie bekomme ich eine logopädische Verordnung? 

Um eine Diagnostik oder Therapie zu erhalten, muss diese durch einen Arzt verschrieben werden. Hierzu wenden Sie sich z.B. an Ihren Kinderarzt, Hausarzt, HNO-Arzt, Neurologen oder Zahnarzt/Kieferorthopäden. Nach Ausstellung dieser Verordnung sollten Sie möglichst innerhalb der kommenden 14 Tage einen Termin beim Logopäden vereinbaren.

 

Die logopädische Therapie gehört, wie auch die Physio- und Ergotherapie, zu den Heilmitteln und wird somit von den Krankenkassen übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr ist ein Eigenanteil von 10% , sowie eine Rezeptgebühr von 10 € selbst zu tragen. Sind sie privat versichert, ist individuell mit dem Versicherer zu klären, ob und in welcher Höhe die anfallenden Kosten übernommen werden.